Die Stadt Köln erhebt ab 01.12.14 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages einschließlich Mehrwertsteuer. Die Abgabe muss vom Hotel Breslauer Hof von allen Gästen – es sei denn, deren Aufenthalt ist beruflich zwingend erforderlich – eingezogen und an die Stadt Köln abgeführt werden.

Wir vom Hotel Breslauer Hof möchten eindringlich an unsere geschäftsreisenden Gäste appellieren, dass sie die Befreiung von der Abgabe unbedingt beantragen. Die Stadt Köln scheint die Hürden dafür unverhältnismäßig hoch angelegt zu haben – vermutlich, damit möglichst wenige Erstattungen erfolgen müssen und der Verwaltungsaufwand für die Stadt vermieden wird. Auch ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum eine Weltstadt wie Köln die erforderlichen Formulare nur in der "deutschen Amtssprache" ausgibt und gleichzeitig ausdrücklich deren Übersetzung untersagt.

Daher unsere Bitte: Unterstützen Sie uns dabei, die Stadt Köln ebenso zu fordern wie diese uns alle mit dem neuen Abgabeprozedere.

Nachfolgend finden Sie die amtlichen Vordrucke werden der Stadt Köln:


Vordruck Erklärung Kulturförderabgabe
Vordruck für Geschäftsreisende (abhängig beschäftigt)
Vordruck für Gewerbetreibende und Freiberufler

Weitere Informationen zur Kulturförderabgabe erhalten Sie direkt auf der Webseite der Stadt Köln.